Kennzeichnung
Wie Ersatzprodukte heißen dürfen
Warum es Haferdrink heißt und nicht Hafermilch — aber Sojaschnitzel Schnitzel heißen darf.
Die Regel ist asymmetrisch.
Milcherzeugnis-Bezeichnungen sind auf EU-Ebene seit Langem geschützt, Fleischbezeichnungen
waren es nicht. Das ändert sich gerade: Nach einer Ablehnung 2020 und einem Gerichtsurteil 2024
hat die EU im Jahr 2026 einen Kompromiss gefunden — Gattungsbegriffe wie Burger und Wurst
bleiben frei, Tierarten und Teilstücke wie Steak und Speck werden geschützt.
Für Betriebe ist das relevant. Wer eine Karte schreibt oder ein Erzeugnis benennt,
bewegt sich hier im geregelten Bereich — nicht im Geschmacksbereich.
Übersicht
Begriff für Begriff
9 Bezeichnungen
Milch
geschützt
RegelDie Bezeichnung ist für das Erzeugnis aus tierischer Eutersekretion reserviert. Der Europäische Gerichtshof hat 2017 bestätigt, dass rein pflanzliche Erzeugnisse nicht als Milch bezeichnet werden dürfen — auch nicht mit klarstellendem Zusatz.
Was zulässig istDrink, Getränk. Also Haferdrink, Sojadrink, Mandeldrink.
AnmerkungAusnahmen bestehen für historisch gewachsene Bezeichnungen wie Kokosmilch und Mandelmilch in bestimmten Zusammenhängen.
Käse
geschützt
RegelReserviert für Erzeugnisse aus Milch. Pflanzliche Alternativen dürfen nicht so heißen, auch nicht als Wortbestandteil.
Was zulässig istAlternative, Aufstrich, Scheiben, Schmelz. Fantasienamen sind zulässig, solange sie nicht irreführen.
AnmerkungFrischkäse-Alternative geht, Cashewkäse nicht. Der Unterschied liegt darin, ob die geschützte Bezeichnung das Erzeugnis benennt oder nur der Vergleich beschrieben wird.
Butter
geschützt
RegelFür Milcherzeugnisse reserviert.
Was zulässig istStreichfett, Margarine, Aufstrich.
AnmerkungErdnussbutter und Kakaobutter sind ausdrücklich zugelassene Ausnahmen, weil die Bezeichnung sich unabhängig eingebürgert hat.
Joghurt · Sahne · Obers · Rahm
geschützt
RegelSämtlich für Milcherzeugnisse reserviert.
Was zulässig istFermentiert, Kultur, Creme, Cuisine.
AnmerkungSojajoghurt ist nicht zulässig, Soja fermentiert oder Sojakultur schon.
Ei
geschützt
RegelFür das Hühnerei reserviert.
Was zulässig istEi-Ersatz, Ei-Alternative, Bindemittel.
AnmerkungEierschwammerl bleibt zulässig — es ist ein eingebürgerter Pilzname, kein Hinweis auf Ei.
Schnitzel · Wurst · Burger · Nuggets
zulässig
RegelDiese Bezeichnungen bleiben für pflanzliche Erzeugnisse zulässig — auch nach der Neuregelung von 2026. Ein allgemeines Verbot wurde 2020 abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof kippte im Oktober 2024 ein französisches nationales Verbot mit der Begründung, dass die bestehende Kennzeichnungspflicht ausreiche.
Was zulässig istVeganer Burger, vegane Wurst, pflanzliches Schnitzel, Nuggets — solange klar erkennbar ist, dass es sich um ein pflanzliches Erzeugnis handelt.
AnmerkungMaßgeblich bleibt das Irreführungsverbot der Lebensmittelinformationsverordnung. In Österreich ist zusätzlich der Codex Alimentarius Austriacus Beurteilungsmaßstab.
Steak · Speck · Filet · Huhn · Rindfleisch
künftig geschützt
RegelIm Oktober 2025 stimmte das Europäische Parlament für eine Einschränkung, im März 2026 einigten sich Parlament und Rat auf einen Kompromiss, den das Parlament im Juni 2026 bestätigte. Rund dreißig Bezeichnungen, die sich auf Tierarten oder einzelne Teilstücke beziehen, sollen pflanzlichen Erzeugnissen künftig nicht mehr offenstehen — darunter Fleisch, Rind, Schwein, Huhn, Pute, Steak, Filet, Speck, Rippchen, Keule, Haxe.
Was zulässig bleibtGattungsbegriffe wie Burger, Wurst, Schnitzel und Nuggets sind ausdrücklich nicht betroffen. Eine „vegane Bratwurst" bleibt zulässig, ein „veganes Steak" nicht.
AnmerkungDie Mitgliedstaaten müssen noch formell zustimmen. Danach gilt eine dreijährige Übergangsfrist — die neuen Regeln müssen voraussichtlich ab 2029 umgesetzt sein. Stand September 2026; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen
geschützt
RegelBezeichnungen wie Parmigiano Reggiano, Mozzarella di Bufala Campana oder Tiroler Graukäse sind an Herkunft und Herstellungsverfahren gebunden.
Was zulässig istUmschreibungen. Für Parmesan-Alternativen etwa Hefeflocken-Topping oder Streuwürze.
AnmerkungDas gilt unabhängig davon, ob das Erzeugnis pflanzlich ist — auch ein Kuhmilchkäse aus Bayern darf nicht Parmigiano heißen.
Vegan
nicht geregelt
RegelFür die Angabe vegan besteht auf EU-Ebene bislang keine rechtsverbindliche Definition. Es gilt das allgemeine Irreführungsverbot.
Was zulässig istIn der Praxis wird meist auf die Definition der Europäischen Vegetarier-Union zurückgegriffen, auf der auch das V-Label beruht.
AnmerkungWeil die Angabe nicht geregelt ist, sagt sie nichts über die Prüftiefe aus. Ein Siegel mit veröffentlichten Kriterien ist aussagekräftiger als das Wort allein.
Wo die Grenze verläuft
Maßgeblich ist, ob die geschützte Bezeichnung das Erzeugnis benennt oder
ob nur ein Vergleich beschrieben wird. „Cashewkäse" benennt.
„Alternative zu Frischkäse" beschreibt.
Fantasienamen sind zulässig, solange sie nicht irreführen. Deshalb tragen viele
Erzeugnisse Kunstnamen mit einer erklärenden Zeile darunter.
Bei Zweifeln entscheidet die Verkehrsauffassung — in Österreich beschrieben im
Codex Alimentarius Austriacus. Bei konkreten Erzeugnissen ist eine
lebensmittelrechtliche Prüfung ratsam; diese Seite ersetzt sie nicht.